Nach der Änderung des Energieeffizienzlabels für Kühl- und Gefriergeräte

zum 1. März 2021 konnte der Stromspar-Check (nach einer Übergangszeit bis zum 18. März 2021)

nur noch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienz-Kategorien A, B und C fördern.

 

Es gibt nun seitens des Fördermittelgebers auch die Zusage,

dass bis zum 30. November 2021 auch noch A+++-Geräte bezuschussen dürfen.

Bei den A+++-Geräten handelt es sich um sogenannte Auslaufmodelle,

die seit dem 1. November 2020 nicht mehr neu auf den Markt kommen.

Diese Geräte müssen nicht die aktuellen Messverfahren durchlaufen

und können bis 30. November 2021 mit dem alten Label verkauft werden.

Die Auslaufmodelle erkennt man daran, dass die jeweiligen Geräte

nur mit einem alten Label, aber nicht mit einem neuen EU-Label gekennzeichnet sind.

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Unverändert gilt weiterhin, dass durch den Tausch von Altgerät*en gegen ein neues Gerät

mindestens 200 kWh/a Energieeinsparung erreicht werden müssen.

Ebenso unverändert bleibt, dass das*die Altgerät*e älter als zehn Jahre sein

und fachgerecht entsorgt werden muss bzw. müssen.